Stuttgart. Porsche hat einen jahrelangen Prozessmarathon um die Kündigung eines Mitarbeiters verloren. Auch im fünften Anlauf erklärte das Landesarbeitsgericht in Stuttgart am Mittwoch die Kündigung des 55-Jährigen für unzulässig und lehnte eine Revision ab. Die Äußerungen des Angestellten, der dem Sportwagenbauer Ausbeutung und eine "menschenverachtende Jagd auf Kranke" vorgeworfen hatte, seien in diesem Fall "vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt", sagte Richter Ulrich Hensinger.
Er sehe durchaus eine Chance auf eine weitere, dem Betrieb dienlich Zusammenarbeit, sagte Hensinger. Der Mann bediene Maschinen, dafür sei auch kein besonderes Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber nötig.
Von Ende 2002 bis 2007 hatte Porsche bereits viermal vergeblich versucht, das Arbeitsverhältnis zu beenden. "Ich habe Porsche meine Arbeitskraft jetzt erneut angeboten", sagte der 55-Jährige. Bislang hatte sich die Sportwagenschmiede geweigert, den Mann an seinen Arbeitsplatz zu lassen und deswegen sogar Zwangsgelder in Höhe von 75 000 Euro in die Staatskasse gezahlt. Jetzt sieht der Arbeiter aber gute Chancen. "Sie haben alle Rechtsmittel ausgeschöpft. Mit der neuen Rechtsgrundlage kann ich nun auch den Lohn für eindreiviertel Jahre nachfordern", sagte der langjährige Porsche-Mitarbeiter. (dpa/gem)