München. Wenn 2013 die bisherigen Vertriebsregeln für den Autohandel in Europa endgültig wegfallen, könnte das Geschäft für viele Mehrmarkenhändler deutlich schwieriger werden. Denn unter den neuen Voraussetzungen haben Autohersteller wieder das Recht, den Mehrmarkenvertrieb ihrer Partner empfindlich einzuschränken. Das dürfte insbesondere denjenigen Unternehmen übel aufstoßen, die in den vergangenen Jahren vor dem Hintergrund der GVO-Refom aus dem Jahr 2002 intensiv in den Ausbau ihres Mehrmarkengeschäfts investiert haben. Dass die neue GVO zudem Händlerschutzbestimmungen im Zusammenhang mit der Kündigung des Vertrags und der Betriebsübertragung abschafft, dürfte den Unmut weiter schüren.
Ob sich die Hoffung des Branchenverbands ZDK erfüllt, Brüssel möge sich innerhalb der „Galgenfrist“ bis 2013 doch noch eines anderen besinnen, darf bezweifelt werden. Denn nicht einmal eine entsprechende Resolution des EU-Parlaments fand bei der EU-Kommission Gehör. Die Brüsseler Entscheidung verschiebt das ohnehin ungleiche Kräfteverhältnis weiter zugunsten der Hersteller. Und sie liefert zusätzliche Nahrung für eine Diskussion in der Branche, die das gesamte vergangene Jahr prägte: das Ringen um eine neue Basis für die Kooperation zwischen Herstellern und Händlern, mit dem Ziel, die Lasten in der künftigen Zusammenarbeit der Geschäftspartner gleichmäßiger zu verteilen.