Hamburg. Das Beispiel eines schwäbischen Zulieferers, der sich 15 Jahre lang auf seinen örtlichen Versicherungsmakler verlassen hatte, ist kein Einzelfall. Das Unternehmen war weder gegen einen Rückruf noch gegen Schadenersatzansprüche, die sich aus Konzept- und Entwicklungsfehlern ergeben, versichert. Sein Makler hatte beides in den Verträgen nicht berücksichtigt, erläutert Tobias Noack, Regionalleiter Vertrieb beim Hamburger Versicherungsmakler Aon Deutschland. Noack hat die Portfolios von über 50 mittelständischen Zulieferern analysiert und kommt zu einer ernüchternden Bilanz: „80 Prozent der mittelständischen Unternehmen, die wir erstmalig beraten, sind falsch versichert.“
Das bedeutet: Die vereinbarte Deckungssumme ist nicht etwa zu niedrig, der Vertrag erweist sich aber im Schadensfall als quasi wirkungslos, da er nicht den passenden Versicherungsschutz bietet. Noack: „Erst viele Erweiterungsklauseln bringen Versicherer in eine Leistungsverpflichtung. Dass Versicherungen nicht zahlen, hängt oft damit zusammen, dass die Erweiterungsklauseln fehlen, die die Unternehmen haben müssten.“ Schlimmer noch: De facto wissen ein Drittel der Verantwortlichen laut KMU-Studie der Gothaer Versicherung nicht, wie viele Versicherungsverträge sie abgeschlossen haben. Laut Reiner Fink, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Mittelstandsberatung (DGM), betreibt die Unternehmensleitung von Mittelständlern „das Risikomanagement sehr hemdsärmelig“.
So liegen Konzeptverantwortungsvereinbarungen (KVV) in der Schublade, ohne dass die Versicherung darum weiß. Eine KVV legt fest, dass der Zulieferer im Schadensfall für Fehler haftet. „Die Quote für die Haftung wird je nach Fertigungstiefe pauschal festgelegt. Sie kann von zehn bis zu 90 Prozent reichen und führt zu entsprechend hohen Schadenersatzforderungen an den Zulieferer“, sagt Noack. Das Unternehmen ist im Schadensfall vom Untergang bedroht. Denn eine KVV hebelt – ohne dass die Zulieferer es ahnen – den Versicherungsschutz aus. Die Versicherung zahlt im Schadensfall keinen Cent, wenn sie keine Kenntnis von solchen Vereinbarungen hat.
Das Gleiche gilt für eine verlängerte Gewährleistung, die viele Fahrzeughersteller verlangen. Auch sie ist versicherbar, aber nur auf Nachfrage. Doch die meisten Zulieferer verzichten sogar auch auf den Schutz vor Rückrufen, weil ihnen die Deckung zu teuer ist. „Nicht selten muss dafür bis zu ein Prozent des Umsatzes oder mehr angesetzt werden“, sagt Noack. Geld, das sich viele sparen. Ein weiteres Problem: „Die Unternehmen glauben, wenn sie marktgerecht einkaufen, betreiben sie schon aktives Risikomanagement. Statt Versicherungsverträge zum günstigeren Preis zu suchen, müsste zuvor aber der richtige Kapitaleinsatz geprüft werden“, rät Noack. Er attestiert den Mittelständlern aber nicht nur falsche Sparsamkeit, sondern auch ein „mitunter kaum nachvollziehbares hohes Vertrauenspotenzial zu langjährigen Versicherungsvermittlern“.