Stuttgart. Die Entlastung des Aufsichtsrates der Porsche Automobil Holding SE durch die Hauptversammlung im Januar vergangenen Jahres war rechtens. Das Landgericht Stuttgart hat die Klage einer Aktionärin der Mutter des Sportwagenbauers abgewiesen, wie es am Dienstag mitteilte. Die Verbraucherzentrale für Kapitalanleger hatte dem Porsche-Vorstand vorgeworfen, er sei bei Optionsgeschäften und beim Erwerb von VW-Stammaktien unverantwortliche und existenzgefährdende Risiken eingegangen.
Da die Staatsanwaltschaft damals unter anderem wegen des Verdachts auf Kursmanipulation gegen frühere Vorstände ermittelte, war bei der Hauptversammlung am 29. Januar 2010 beantragt worden, die Entlastung des Aufsichtsrates zu verschieben. Dieser Antrag wurde aber abgelehnt. Daraufhin war die Verbraucherzentrale für Kapitalanleger vor Gericht gezogen, weil sie dem Aufsichtsrat vorwarf, den Porsche-Vorstand bei seinen Geschäften nicht ausreichend überwacht zu haben.
Aus Sicht des Gerichtes handelte es sich damals nur um Verdachtsmomente gegen die Vorstände, so dass eine eindeutige Pflichtverletzung nicht vorlag und der Aufsichtsrat durchaus entlastet werden konnte.
Die Porsche SE sollte nach der gescheiterten Übernahme der Volkswagen AG eigentlich bereits mit VW fusionieren - dem stehen aber bis heute weitere juristische Hindernisse, unter anderem Klagen in den USA, im Weg. Unter dem Dach der Porsche Holding sind 50,1 Prozent der Anteile an der Porsche AG und 50,7 Prozent, welche die Stuttgarter an VW halten, gebündelt. (dpa/swi)