Braunschweig/Stuttgart/Wolfsburg. Das juristische Nachspiel um die Übernahmeschlacht zwischen Porsche und Volkswagen 2008/2009 geht am Mittwoch (27.6.) in die heiße Phase. Das Landgericht Braunschweig verhandelt über zunächst zwei von fünf Investorenklagen gegen die Porsche-Holding SE (PSE). Dabei geht es um Forderungen nach Schadenersatz in Millionenhöhe. Die übrigen drei Verfahren, bei denen die Klagesumme mehrere Milliarden Euro beträgt und bei denen zum Teil auch die Volkswagen AG betroffen ist, werden noch nicht verhandelt.
In einem ersten Schritt startet die zuständige Kammer mit ihren Beratungen zu Klagen gegen die PSE und eine Frankfurter Bank über 3,1 Millionen Euro. Gegenstand einer weiteren mündlichen Verhandlung ist eine Klage gegen die PSE mit einem Volumen von 1,6 Millionen Euro. In diesen beiden Fällen verhandelt das Gericht schon in der Hauptsache.
Bei zwei zusätzlichen Verfahren liegt die Klagesumme zusammen bei mehr als 2,1 Milliarden Euro - hier wird aber noch nicht über Zulässigkeit und Begründung möglicher Ansprüche diskutiert. Während sich eine dieser Klagen auf die PSE bezieht, ist im zweiten Fall auch die VW AG betroffen; dort muss allerdings zuerst eine Absicherung der Prozesskosten geklärt werden. Einen mündlichen Verhandlungstermin zu einer fünften Klage - sie allein beläuft sich auf weitere 2 Milliarden Euro - gibt es laut Braunschweiger Gericht derzeit nicht.
Die Unternehmen wiesen vor Beginn des Prozesses erneut den Vorwurf zurück, dass Mitglieder ihrer Vorstände oder Aufsichtsräte im Zuge des später gescheiterten Übernahmeversuchs von Volkswagen durch Porsche bewusst ihre wahren Absichten verheimlicht hätten. Anleger machen vor allem Porsche für hohe Einbußen infolge entgangener Gewinne verantwortlich, VW soll aus ihrer Sicht davon gewusst haben.