Stuttgart/Wolfsburg. Der Paragrafendschungel der deutschen Steuergesetze kann mitunter wie eine Wundertüte daherkommen. Im Fall des blockierten Zusammenschlusses der Autobauer VW und Porsche zum Beispiel ist eine einzige VW-Stammaktie plötzlich unglaubliche 4,5 Milliarden Euro wert. Normalpreis dieser Tage: etwa 115 Euro. Der nahende Coup zwischen den Wolfsburgern und den Schwaben dürfte Wirtschaftsgeschichte schreiben. Selbst Experten staunen über das Konstrukt, betonen aber gleichzeitig, dass dabei alles rechtens sei. Das Geschäft rieche weder nach Steuerbetrug noch bewege es sich in einem Interpretationsspielraum, der zwei Meinungen zulasse. Und aus betriebswirtschaftlicher Sicht sei es sowieso die beste Lösung.
Die Ausgangslage: Als Folge des verlorenen Übernahmekampfs der Porsche-Dachgesellschaft Porsche SE gegen die Volkswagen AG vor rund vier Jahren stehen sowohl der Weltkonzern VW als auch das reine Porsche-Sportwagengeschäft (Porsche AG) mehrheitlich unter dem Dach der Porsche SE. Diese Konstellation macht – vereinfacht gesagt – alle drei Beteiligten zu einem Großunternehmen. Damit greifen Bestimmungen aus dem Steuergesetz, die für VW ein Riesenvorteil sind. Anders als befürchtet darf VW den noch fehlenden Teil des Sportwagengeschäfts der Porsche AG steuerfrei eingemeinden. Diese Hürde hatte den lange gewünschten Zusammenschluss viele Monate blockiert, nachdem der Ursprungsplan – eine komplette Verschmelzung aller Beteiligten – an Milliardenklagen gegen die Porsche SE gescheitert war. Investoren fühlen sich nämlich rückblickend bei der Übernahmeschlacht betrogen.
In diesem Großunternehmen ist nun folgendes möglich: Die Gesetze erlauben es, dass einzelne Einheiten untereinander Werte verschieben – quasi verkaufen – ohne dass dabei Steuerlasten fällig werden. "Man veräußert unternehmensintern gewissermaßen an sich selbst, ohne dass diese Umstrukturierung nach außen tritt auf den Markt", sagt ein Professor, der an der Nahtstelle zwischen Betriebswirtschaft und Steuerlehre forscht. Der Ursprung dieses Gesetzes reiche fast 100 Jahre zurück bis zum Reichsfinanzhof. Schon damals sei es erklärtes Ziel gewesen, Unternehmen flexible Chancen zur internen Aufstellung zu gewähren, ohne dass dabei Steuerbegehrlichkeiten diese für die Betriebe womöglich bitter nötigen Weichenstellungen erschweren.
"So wie jetzt bei VW und Porsche wird sich eigentlich intern nur neu gruppiert", sagt der Wissenschaftler, der viele Jahre für eine der vier weltgrößten Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften arbeitete. Jedoch räumt er ein, dass in der genannten Sache ein Sonderfall vorliege. "Die haben dabei schon sehr pointiert gedacht", sagt er. Man könnte auch formulieren, VW und Porsche hätten auf völlig legaler Basis das Maximum dessen herausgekitzelt, was auch jedem Wettbewerber in der gleichen Situation erlaubt gewesen wäre.