Stuttgart. Nach der Anklage wegen Kreditbetruges muss der Ex-Porsche-Vorstand Holger Härter für den Fall einer Verurteilung mit einer empfindlichen Geldstrafe oder sogar Gefängnis rechnen. Für die Härter zur Last gelegte Straftat im Zusammenhang mit der versuchten Übernahme von Volkswagen sehe das Gesetz eine maximale Geldstrafe von 360 Tagessätzen oder bis zu drei Jahren Haft vor. Das sagte am Mittwoch ein Sprecher des Landgerichts Stuttgart, wo sich nach der Anklageerhebung die 11. Kammer mit dem Fall befasst. 360 Tagessätze entsprächen ungefähr einem aktuellen Netto-Jahreseinkommen.
Starten könne die Verhandlung gegen den ehemaligen Finanzchef der Muttergesellschaft Porsche SE durchaus noch in diesem Jahr. Jedoch hänge der Zeitplan von mehreren Faktoren ab, erklärte der Sprecher.
Die Klage sei Härter zugestellt. Der Angeschuldigte habe nun bis Anfang April Zeit, die Vorwürfe zu sichten und zu reagieren. Härters Kanzlei, die am Dienstag in seinem Namen auf die Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft Stuttgart reagiert hatte, war am Mittwoch zunächst für keine Stellungnahme erreichbar. Der Ex-Manager lässt sich bisher von Anne Wehnert vertreten - eine Expertin für Wirtschaftsstrafrecht beispielsweise bei den Schwerpunkten Korruption, Untreue, Betrug, oder Insiderhandel. Sie promovierte auf dem Gebiet Strafprozessrecht und arbeitet als Partnerin für die Düsseldorfer Sozietät tdwe.
Für Härter ließ Wehnert am Dienstag erklären, dass die Vorwürfe haltlos seien und ihr Mandant dem Verfahren gelassen entgegenblicke.
Bevor tatsächlich die Verhandlung startet, muss das Gericht erst das sogenannte Hauptverfahren eröffnen und Termine festsetzen. «Das richtet sich alles ganz stark nach der Belastungssituation der Kammer», sagte der Sprecher. Ein Zeithorizont sei schwer absehbar.