Berlin. Halter älterer Transporter und von Nutzfahrzeugen mit Dieselmotor können jetzt ihr Fahrzeug ohne Bedenken mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten lassen. Der Bundesrat in Berlin hat am 30. November die rechtlichen Voraussetzungen für die Vergabe von Umweltplaketten für nachgerüstete Nutzfahrzeuge geschaffen. Dadurch können nun auch diese Fahrzeuge eine Freigabe für Umweltzonen erhalten, in denen ihnen bislang Fahrverbote drohten.
Anders als bei Pkw war für Nutzfahrzeuge bislang nicht festgelegt, welche Fahrzeuge in Verbindung mit einem nachträglich eingebauten Partikelminderungssystem die rote, gelbe oder grüne Umweltplakette erhalten. Diese Plaketten kennzeichnen Fahrzeuge mit geringem Feinstaubausstoß. In Umweltzonen, die zur Verringerung der Feinstaubbelastung eingerichtet werden, dürfen künftig nur noch Fahrzeuge mit solchen Plaketten fahren. Verstöße werden mit 40 Euro Geldbuße und einem Punkt in der Verkehrssünderkartei geahndet.
"Jetzt können auch Nutzfahrzeuge eine bessere Plakette erhalten", sagt Michael Müller, Verkehrsreferent beim Verkehrsclub Deutschland (VCD) in Berlin. Hätte ein Fahrzeug bereits im Werkszustand zum Beispiel nur die rote Plakette erhalten, gibt es mit der Nachrüstung eines Rußfilters nun in der Regel die um eine Stufe bessere gelbe Plakette. Fahrzeuge mit gelber Plakette lassen sich entsprechend auf die grüne aufrüsten. Die Regelung der Plakettenvergabe ist laut Michael Müller auch "höchste Eisenbahn", da die ersten Kommunen bereits am 1. Januar ihre Umweltzonen einrichten wollen.
Der Umweltexperte empfiehlt Haltern älterer Diesel-Nutzfahrzeuge, zu prüfen, ob eine Nachrüstung für ihr Modell in Betracht kommt. Gegebenenfalls sollten sie möglichst schnell einen Filter einbauen lassen. Das Problem gerade bei älteren Nutzfahrzeugen sei jedoch, dass für viele solcher Fahrzeuge noch keine Nachrüstsysteme angeboten werden. "Unter Euro 3 wird es schwierig, vor allem bei Fahrzeugen, die nur in geringer Stückzahl auf der Straße sind", sagt Müller.