Köln. Als weltweit zweiter Fahrzeughersteller nach Mercedes-Benz erfüllt Ford schon jetzt die ab Dezember 2008 verpflichtende EU-Richtlinie bezüglich verwertungsgerechter Fahrzeuge. Dazu hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) dem Hersteller den Nachweis über die Entwicklung besonders gut recycelbarer Autos bestätigt.
Die EU-Richtlinie 2005/64/EG sieht vor, dass künftig alle Neufahrzeuge zu mindestens 85 Prozent wiederverwertbar oder recyclingfähig sind. Zu 95 Prozent müssen die Autos überdies auch verwertbar sein, also beispielsweise zur Energiegewinnung verbrannt werden können. Die Richtlinie ist künftig Bestandteil des Typgenehmigungsverfahrens für neue Fahrzeuggenerationen. Davon betroffen sind Personenfahrzeuge, Kombis, Großraumlimousinen und leichte Nutzfahrzeuge.
Ab Juli 2010 erstreckt sich diese Regelung auch auf alle in der Produktion befindlichen Fahrzeuge. Darüber hinaus regelt die Richtlinie auch, welche Bauteile bei der Fertigung eines neuen Fahrzeugs nicht wieder zum Einsatz kommen dürfen.
Zur Verbesserung der Wiederverwertbarkeit seiner Modelle hat Ford 1993 eigene "Design-for-Recycling"-Richtlinien eingeführt. "Ein eigenes Team unterbreitet den Fahrzeugentwicklern Vorschläge bezüglich Bauweisen und Materialien", sagt ein Sprecher der Ford-Werke. Die anfangs wegen der aufwendigen Trennung hinderlichen Compoundwerkstoffe stellen "aufgrund neuer Recycling-Methoden kein Problem mehr dar", erklärt Kai Neborg, Recycling-Spezialist bei Ford. Inzwischen liegt der Fokus auf einer "möglichst schnellen und rückstandsfreien Flüssigkeitsentnahme sowie der effizienten Airbag-Zündung", die das Fahrzeug nicht verunreinigt, sagt Neborg.