Braunschweig. Rund fünf Jahre nach der Übernahmeschlacht zwischen Porsche und VW droht der Klagemarathon um milliardenschwere Schadenersatzforderungen einen weiteren Schauplatz zu bekommen. Das Landgericht Braunschweig entscheidet am 19. Juni, ob ein Verfahren um fast zwei Milliarden Euro Schadenersatz gegen die Porsche-Holding PSE an ein Spezialgericht mit Kartellrechtsschwerpunkt überwiesen werden muss. Das teilte das Braunschweiger Landgericht am Mittwoch mit.
Die PSE wehrt sich vehement gegen den Ortswechsel. «Für uns ist entscheidend, dass der Fall behandelt und entschieden wird und nicht weiter durch die Republik irrt», sagte PSE-Jurist Markus Meier.Die Kläger, die Kanzlei Broich, beantragten Frankfurt am Main. Aber auch das Landgericht Hannover wäre denkbar, wie das Landgericht Braunschweig erläuterte.Sollte der Fall überweisen werden, wäre die Prozesswelle zweigeteilt: Zwei Fälle mit Klagesummen von insgesamt gut zwei Milliarden Euro blieben in Braunschweig (5 O 3086/11 und 5 O 2077/11) - über den Fortgang dieser Fälle sollte noch Mittwochmittag entschieden werden. Der Fall drei (5 O 552/12) mit seinen knapp zwei Milliarden Euro Forderung würde dagegen abgegeben werden - mit abermals neuem Zeitverzug für das juristische Tauziehen. Die Wendung hängt an den unterschiedlichen Prozesstaktiken der drei Fälle.Landgericht könnte Porsche-Prozess weiteren Schauplatz zuweisen
Für Porsche rückt damit ein Ende des juristischen Tauziehens um den spektakulär gescheiterten Griff nach der Macht bei VW abermals in die Ferne. Der mögliche Gerichtswechsel bedeutet neue Verzögerungen im Ringen um die Altlasten, die die Porsche-Dachgesellschaft PSE nun schon seit Jahren herumschleppt.
Während die strafrechtliche Aufarbeitung der Vorfälle ehemalige Porsche-Manager trifft und die PSE dabei nicht direkt prozessbeteiligt ist, sind es vor allem die in Braunschweig und den USA anhängigen Investorenforderungen, welche die PSE als Risiko nicht abschütteln kann. Und in Braunschweig sind für diesen Herbst schon Termine für weitere Investorenklagen anberaumt.Die drohende Teilung der drei Milliarden-Fälle ist so zu erklären: Kanzlei Broich aus Frankfurt am Main baute ihre Argumentation auf zwei Säulen. Neben dem Vorwurf der Marktmanipulation kreidet Broich auch kartellrechtliche Aspekte an. Dabei spielt die Aktionärsstruktur bei VW eine Rolle. Als die PSE im Herbst 2008 überraschend mitteilte, Zugriff auf rund drei Viertel der VW-Stammaktien zu haben, war nur noch ein Bruchteil der Papiere frei handelbar, was zu Turbulenzen am Markt führte. Denn das Land Niedersachsen hält als VW-Ankerinvestor rund ein Fünftel der Aktien. Der Wert der Papiere schoss durch die Decke, die VW-Stämme kosteten zeitweise viermal so viel wie vorher.Das Klagedickicht VW/Porsche
Die Porsche-Holding PSE hat als Mehrheitseigner bei Volkswagen milliardenschwere Werte unter ihrem Dach - beherbergt dort als Folge des Übernahmekampfes gegen die Wolfsburger aber auch ein großes Klagerisiko. Investoren fühlen sich rückblickend von der PSE falsch informiert, als diese ab 2008 nach der Macht bei VW griff. In den USA hat die PSE in zwei getrennten Verfahren Siege errungen, muss dort aber in dem einen Fall noch eine Berufung abwarten. Die andere ausgestandene US-Klage könnte noch nach Deutschland kommen.
Am Landgericht Braunschweig sind aktuell sechs Fälle anhängig, es geht um teils milliardenschweren Schadenersatz. Einer der Fälle zielt auch gegen VW. Zwei ähnliche Klagen hatte das Gericht im Herbst 2012 abgewiesen, ein anderer scheiterte in der Prozesskostenhilfe. Drei Fälle, teils milliardenschwer, sind schon in mündlicher Verhandlung gewesen. Bei einem dieser drei Verfahren (5 O 552/12) deutet sich eine Überweisung an ein Gericht mit Kartellrechtsschwerpunkt an.
Darüber hinaus spielen viele juristische Nachwehen in Stuttgart: Porsches Ex-Finanzchef Holger Härter steht dort seit 2012 wegen angeblichen Kreditbetruges vor dem Landgericht. Er und sein damaliger Chef Wendelin Wiedeking müssen außerdem noch mit einem Prozess wegen Aktienkursmanipulation rechnen; die Anklage ist bereits erhoben.
Seit kurzem wird auch gegen sämtliche Mitglieder des damaligen PSE-Aufsichtsrats ermittelt. Und das Stuttgarter Oberlandesgericht attestierte VW-Aufsichtsratschef Ferdinand Piëch, er habe während der Übernahmequerelen seine Kontrollpflichten als Aufsichtsrat verletzt. (dpa/swi)
Anders als Broich wirft der Vertreter der anderen zwei Klagen, die Münchner Kanzlei CLLB, der PSE keine kartellrechtlichen Verfehlungen vor. Daher fühlt sich das Landgericht dabei auch weiter zuständig. Eine inhaltliche Vorentscheidung ist die denkbare Überweisung des Falls nicht. Die CLLB-Verfahren sollten am Mittwoch weiterlaufen.
Die Neuigkeiten könnten auch Auswirkungen auf drei weitere in Braunschweig anhängigen Klagen haben, die unter anderem aus dem Kreis der Merckle-Gruppe stammen. Der Milliardär Adolf Merckle, der 2009 starb, hatte sich mit VW-Aktien verspekuliert und schwere Verluste eingefahren. Die drei jüngsten Verfahren sollen am 30. Oktober verhandelt werden. (dpa/swi)