Königswinter. Bis zu 80 Steuergeräte, 3000 Leitungen und 3800 Kontakte werden heutzutage in einem Oberklasseauto verbaut – eine enorme Komplexität, die immer wieder zu Ausfällen und Fehlfunktionen führt. Wie sich die zunehmende Elektronik in der Rechtsprechung niederschlägt, erläuterten die Rechtsanwälte Kurt Reinking und Alexander Sievers beim 6. Deutschen Autorechtstag in Königswinter.
Die grundlegenden Elektronikelemente im Auto, also die Steuerungen für Motor, Antrieb und Fahrwerk sowie Kontroll- und Warnfunktionen, werden durch immer mehr Assistenzsysteme im Dienst der Sicherheit oder des Bedienungskomforts ergänzt. Zusätzlich sorgen elektronische Medien fürs Telefonieren, Internetsurfen oder Musikhören für "Wellness“ im Auto.Welcher Kategorie ein Defekt zugeordnet wird, ist für die Rechtsprechung von großer Bedeutung, denn in der Praxis müssen die Gerichte entscheiden, ob ein Mangel relevant ist für einen Rücktritt vom Kaufvertrag. Das ist nicht immer leicht, vor allem wenn es um Komfortmängel geht, etwa einen schlechten Radioempfang. Eine defekte Lenkradfernbedienung zur Steuerung von Radio, CD oder Navi etwa stuften Richter als Wellnessmängel und damit als "nicht erheblich“ ein.Wo Aldi Autotüren öffnet
Die elektronische Aufrüstung der Fahrzeuge beschäftigt auch die Gerichte. Dies wurde beim 6. Deutschen Autorechtstag in Königswinter bei Bonn deutlich.
Skurrile Elektronikmacken vor Gericht
In einem anderen Fall wollte ein Porsche-Fahrer sein Fahrzeug zurückgeben, weil er darin nicht problemlos mit dem iPhone telefonieren konnte. Es stellte sich heraus, dass der Kunde die Telefoneinheit mit mehr als 2500 Kontakten im Telefonbuch schlicht überfordert hatte. In erster Instanz wurde die zu geringe Speicherkapazität als Mängel bestätigt. Auch skurrile Elektronikmacken landen vor Gericht. In einem Fall "öffnete sich die Autotür immer dann, wenn bei Aldi die Kasse klingelte“, berichtet Reinking.
Gleichzeitig geht die Entwicklung hin zum autonomen Fahren mit großen Schritten voran. Autobauer Nissan, der das erste Serienauto mit vollelektronischer Lenkung plant, wird derzeit noch durch den Gesetzgeber ausgebremst, weil, "der Fahrer noch Herr des Verfahrens sein muss“, so Reinking. Daher bleibt im Nissan Konzept die konventionelle Lenkung als Option für den Notfall erhalten.Neben dem Risiko von Fehlfunktionen birgt die Elektronik im Auto auch Missbrauchspotenzial. "Durch gezielte Eingriffe Unbefugter in die Elektronik lassen sich unter anderem Mängel provozieren, um eine Minderung des Kaufpreises zu erreichen“, gibt Reinking zu bedenken. Und "Eingriffe per App“ sind für ihn "nur noch eine Frage der Zeit“.Auch Technologien wie Downsizing oder Upgrading schaffen neue Mängelkategorien, erläutert Reinkings Anwaltskollege Sievers vom Bundesverband freier Kfz- Händler. So galt ein Neuwagen als mangelhaft, weil er bei Auslieferung statt der vereinbarten 109 nur 90 PS aufwies. In einem anderen Fall erachteten die Richter Leistungssteigerung durch Chiptuning als tendenziell gefährlich für den Motor – laut Sievers "eine durchaus zweifelhafte Entscheidung“.