Peking. China will Autohändler in ihren Geschäftsbeziehungen zu den Autoherstellern stärken. Der erste Entwurf neuer Verordnungen sieht vor, dass sie künftig im Inland gefertigte Autos ohne Erlaubnis der Hersteller verkaufen dürfen – auch mehrere Marken zugleich. Zudem müssen Verträge zwischen Autobauern und Händlern künftig mindestens drei Jahre umfassen, heißt es in den vom Handelsministerium veröffentlichen Regeln. Bisher bekommen Händler meist nur Jahresverträge und haben entsprechend geringe Planungssicherheit.
"Die Verordnungen sind Teil einer größeren Kampagne für mehr Marktwirtschaft in den Lieferketten vieler Sektoren", sagt Bill Russo, Autoexperte der Beratungsfirma Gao Feng in Schanghai. Erst im Juni 2015 hatte Peking sogenannte "Parallelimporte" durch nicht von Autobauern autorisierte Händler zugelassen.
Die neuen Verordnungen könnten zu einem freien Teilehandel und freien Werkstätten führen, die es in China bislang nicht gibt. Autohändler sind beim Teilebezug an die Preise der Autobauer gebunden. Profitieren sollen von den Lockerungen letztlich die Kunden, die schon länger über zu teure Reparaturen klagen. Im Teilebereich bekämen Vertragshändler dann neue Konkurrenz: "Es wird sicher ein unabhängiger Aftermarket entstehen, da auch Werkstätten Zugang zu Originalteilen und lizensierten Teilen bekommen", erwartet Russo.
Schon seit Längerem fordern Chinas Händler mehr Rechte. Ende 2014 protestierten die Händlernetze ausländischer Automarken öffentlich gegen zu hohe Absatzziele. Viele Händler sahen sich gezwungen, Preisnachlässe zu gewähren, weil sie trotz sehr hoher Lagerbestände Autos der Hersteller auf den Hof nehmen mussten.
Das Problem hoher Lagerbestände hält seither an. Den Analysten von Sanford C. Bernstein zufolge wurden im Oktober elf Prozent mehr Autos an Händler geliefert als für den Verkehr zugelassen, im November acht Prozent. "Immer noch sind Großhandelspreise oftmals höher als im Endverkauf", sagt Li Yanwei, Analyst beim Branchenverband China Automobile Dealers Association. Er nennt die neuen Regeln einen "Durchbruch".