Dieselfahrzeuge mit Euro-5- Norm oder darunter sind seit der Debatte um Fahrverbote oft nur mit Rabatt zu verkaufen. Das nutzen private Schwarzhändler aus Osteuropa, die Diesel-Pkw billig aufkaufen.
Einem professionellen Händler aus der EU mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann man einen Wagen umsatzsteuerfrei verkaufen, wenn dasFahrzeug tatsächlich in ein anderes EU-Land gelangt.
Folgendes wird vom Käufer benötigt: Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (sofort online prüfen unter https://evatr.bff-online.de/eVatR), der Ausweis des Käufers und der Nachweis, dass dieser berechtigt ist, für die angegebene Firma zu handeln (Vollmacht, Handelsregisterauszug etc.). Zudem muss man nachweisen, dass das Auto in das andere EU-Land gelangt ist.
Da die Dieselkrise auch von Schwarzhändlern genutzt wird, die kein Gewerbe angemeldet haben und keine Steuern zahlen, sollte im Zweifel zunächst der Bruttopreis verlangt werden, ohne die Mehrwertsteuer auszuweisen. Erst nach Nachweis der Unternehmereigenschaft des Käufers und der Zulassung des Autos im anderen EU-Land wird die Mehrwertsteuer zurückerstattet.
Der Verkauf in Drittländer wie Serbien, Kosovo, Albanien, Türkei, Ukraine ist umsatzsteuerfrei möglich – egal ob an Privatpersonen oder an Unternehmer. Man benötigt hierfür allerdings eine Ausfuhrbescheinigung.Doch auch hier ist Vorsicht angeraten: Zollstempel auf Ausfuhrbescheinigungen können gefälscht sein. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man sich den Nachweis der Verzollung und die Anmeldung des Autos im Drittland vorlegen lassen und erst dann die Mehrwertsteuer zurückerstatten.
Unproblematisch ist hingegen der Verkauf an Privatkunden aus einem anderen EU-Land. Dann fällt schlichtweg deutsche Umsatzsteuer an.
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