Nach Wiedereinführung der Abgasuntersuchung (AU) am Endrohr Anfang 2018 tritt zu Jahresbeginn 2019 die zweite Stufe der Modernisierung der AU in Kraft: Die zulässigen Grenzwerte für Euro-6-Motoren werden deutlich herabgesetzt – mit entsprechenden Folgen für die Anbieter der Messgeräte.
Der Bundesverband der Werkstattausrüster (ASA) geht davon aus, dass rund 50.000 Abgasmessgeräte in deutschen Werkstätten im Einsatz sind. Etwa 30 Prozent davon erfüllen bereits die strengeren Anforderungen, weitere 45 Prozent können umgerüstet werden.
„25 Prozent sind nicht umrüstbar“, sagt Harald Hahn, der den Fachbereich Diagnose und Abgasmessung im Bundesverband ASA leitet. Werkstätten, die ab Januar 2019 nicht über Geräte der vorgeschriebenen Genauigkeitsklasse verfügen, dürfen die AU dann nur noch bei Fahrzeugen bis Emissionsklasse 5 durchführen.