"Man hat die Musterfeststellungsklage so zahnlos gestaltet, dass sie eigentlich niemandem wehtut", kritisiert Robert Peres, Vorsitzender der Initiative Minderheitsaktionäre, im Gespräch mit der Automobilwoche.
Zwar könnten Verbraucher damit kostenlos und mit geringem Aufwand feststellen lassen, ob VW die Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Wenn das geschehen ist, muss aber jeder Kunde noch einmal vor Gericht ziehen, um zu klären, wie viel Schadenersatz ihm zusteht.
Zwar sei die neue Klagemöglichkeit immerhin "ein kleiner Schritt nach vorn", weil ein Einzelkläger sonst wenig Möglichkeiten habe, sich durchzusetzen. Das Verfahren könne durchaus drei bis fünf Jahre dauern. Mit dem neuen Gesetz sei das politisch Machbare erreicht worden, Peres wünscht sich aber noch einige Verbesserungen.
Als Mangel sieht er zum Beispiel, dass die Musterfeststellungsklage nur Verbrauchern offensteht, weder Anleger noch Gewerbe wie etwa Handwerker können sie nutzen. Peres plädiert hingegen für ein Gesetz für alle Kläger. Auch dass später jeder Kläger noch einmal vor Gericht ziehen muss, hält er für einen Fehler: "Eine richtige Sammelklage muss die Justiz entlasten."