München. Die Vergütung von Garantiearbeiten bietet immer wieder Anlass zu Streitigkeiten zwischen Autobauern und ihren Händlern. Eine Werkstatt kalkuliert in der Regel ihren Stundenverrechnungssatz so, dass er kostendeckend ist und ein Gewinn erwirtschaftet wird. Allerdings wird dieser Wert im Garantiefall von den wenigsten Herstellern erstattet. Auch bei Ersatzteilen vergüten die Hersteller nur selten die unverbindliche Preisempfehlung, sondern erstatten den Einkaufspreis plus einer Handlingpauschale. Garantiearbeiten sollen nicht zur Gewinnerzielung beitragen, so die Begründung. Allerdings sind die meisten Betriebe bei einem Garantieauftrag von einem Gewinn ohnehin weit entfernt, denn im Vergleich zu einem normalen Kundenauftrag ist der Zeitaufwand hier laut Branchenverband ZDK je nach Fabrikat um 35 bis 50 Prozent höher. Hinzu kommen administrative Anforderungen und spezielle Standards, sodass der Stundenverrechnungssatz im Garantiefall die Kosten nicht deckt. Mitte 2015 hatte der ZDK daher aufwandsgerechte Regeln für die Garantievergütung gefordert. Weiter befeuert werden dürfte das Thema durch den Massenrückruf aufgrund des VW-Abgasskandals.
Service Flop 2015
Zoff um den Zaster
Garantiearbeiten werden oft zu schlecht bezahlt. Das sorgt für Unmut bei den Handelsbetrieben.