Es muss eine undankbare Aufgabe sein, ein Gesetz zum automatisierten Fahren zu schreiben. Es ist ein schier unmögliches Unterfangen, die hochkomplexe Technik zu diesem frühen Zeitpunkt in Gesetze gießen zu wollen. Doch das rasante Tempo gibt nun mal die Autoindustrie vor. Einen ersten Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett deshalb jetzt vorgelegt. Es sollen damit viele Fahrerassistenzfunktionen legalisiert werden, die es auf der Straße bereits gibt.
Verkehrsminister Alexander Dobrindt will dafür sorgen, dass sich Autofahrer vom Lenkrad ab- und sich anderen Dingen zuwenden können. Ein Buch lesen, Mails checken. Doch der Autofahrer bleibt laut Gesetz in der Pflicht, er muss im Falle eines Falles „rechtzeitig“ und „unverzüglich“ eingreifen können. Fast banal ist es zu betonen, dass diese beiden Punkte nicht zusammengehen. Im Verkehr geht es um halbe oder zehntel Sekunden. Nach der Warnung des Autos an den Fahrer ist es dann zu spät.
Der Entwurf nennt auch keine Zeitspanne dafür, was „rechtzeitig“ ist. Eine Sekunde, fünf Sekunden? Klar ist nur, dass die Verantwortung weiter beim Autofahrer liegt. Damit ist auch ein Hinweis gegeben, wer haftet: Der Fahrer ist in der Pflicht. Und nicht der Hersteller, wie Dobrindt im vergangenen Herbst noch ankündigte.
Ohnehin wird die Rechtsprechung vor der großen Aufgabe stehen, die ethischen Fragen des automatisierten Fahrens zu klären. Denn der Programmierer des Herstellers richtet im Grunde über Leben und Tod. Er entscheidet per
Algorithmus, was das Auto bei einem unmittelbar bevorstehenden Unfall tut („Klassifizierung von Personen“). Ein Problem, das Rechtsprofessoren die nächsten Jahrzehnte beschäftigen wird.Es wird ein ganz langer Weg, bis es hier wirklich Rechtssicherheit gibt. Ein großer Wurf darf deshalb vom ersten „Gesetz zum automatisierten Fahren“ nicht erwartet werden. Und dem Gesetz müssen umgehend weitere, detailliertere folgen.