Wolfsburg. Volkswagen hat für seine Handelspartner die Details der Richtlinien rund um den „CD-Architektur- Bonus“ für das Jahr 2009 zusammengestellt. Dem internen Leitfaden können VW-Händler entnehmen, welche baulichen Maßnahmen Europas größter Autohersteller für das Corporate Design (CD) festgelegt hat – und in welcher Höhe diese in die Zusatzbonifizierung einfließen. Die optische Anmutung von Pkw- Salons mitsamt stringenter Umsetzung des Markenleitbilds gilt unter Branchenexperten als immer wichtigeres Differenzierungsmerkmal im durch die Autokrise verschärften Wettbewerb. „Nach dem bestehenden Volkswagen-Händlervertrag und der ergänzten Bonus-Richtlinie leistet die Volkswagen AG bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen einen sogenannten CD-Architektur-Bonus bis maximal drei Prozent bezogen auf die Neuwagenauslieferungen (an Einzelkunden)“, heißt es in dem Kompendium.
„Der CD-Architektur-Bonus wird in dieser Form bis längstens zum 31.5.2010 gezahlt.“ Dabei sind selbst kleinste Einzelheiten fixiert. Im Rahmen des „Bottom-up“-Ansatzes etwa können VW-Händler ein spezielles „Eingangsportal“ und ein „zentrales Oberlicht“ montieren lassen sowie die „Fußbodengestaltung“ und den „Dachüberstand“ den Vorgaben anpassen. Der Bonusanteil beträgt jeweils 0,45 Prozent, sodass sich über die vier genannten Umbaumaßnahmen laut VW ein „maximal erreichbarer Bonus durch Nachrüstung“ von 1,8 Prozent ergibt. „Sind einzelne Elemente nachgerüstet, jedoch nicht masterplangerecht, kann der CD-Architektur-Bonus anteilig zu 50 Prozent gekürzt werden“, kündigt VW an.
Für Schauräume hingegen, die das „Architekturimage“ bereits weitgehend „verkörpern“, so VW, wurde eine gesonderte „Top-down“-Bewertung kreiert. Mit den Richtlinien wolle VW-Markenvertriebschef Christian Klingler „rasch noch mehr Schauräume als bisher auf Hochglanz bringen“, sagt ein VW-Insider. „Der Mann kommt aus dem noblen Hause Porsche – und hat gute Ideen.“