Bonn. Das Bundeskartellamt hat das Verfahren gegen Ford, Opel und PSA wegen wettbewerbsbehindernder Vorgaben bei der Neuwagenvermittlung im Internet eingestellt. Davor hatten die Unternehmen auf Druck der Behörde ihren Händlern gegenüber klargestellt, dass die Zusammenarbeit mit Portalen wie Meinauto.de und Autohaus24 zulässig ist.
Das Bundeskartellamt erklärte, dass die Bedingungen der Hersteller für Verkaufshilfen und Boni so formuliert gewesen seien, dass man sie als Verbot der Zusammenarbeit habe auslegen können. Als Folge seien viele Händler nicht mehr bereit gewesen, mit den Portalen zusammenzuarbeiten, was zu einem "deutlichen Rückgang" der Vermittlungen geführt habe.
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) reagierte kritisch: "So begrüßenswert die Einstellung des Verfahrens ist, so falsch ist die Begründung", sagte Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz. "Tatsächlich bestanden nie Anhaltspunkte für ein kartellrechtswidriges Verhalten der betroffenen Hersteller." Dass diese nachgegeben hätten, sei "mehr als bedauerlich". Der Verband geht davon aus, dass das Kartellamt vor Gericht verloren hätte und will sich gegen eine "Privilegierung von Internet-Neuwagenvermittlern einsetzen". Bei Meinauto.de zeigte man sich dagegen erfreut. "Dies ist ein großer Durchbruch für den Internet-Neuwagenvertrieb", sagte Geschäftsführer Alexander Bugge.