Zur Programmierung von PC-Kassensystemen wird häufig die im Office-Paket standardmäßig enthaltene Microsoft-Software Access verwendet. In einem konkreten Fall fiel dieses Kassensystem jedoch beim Betriebsprüfer durch.
Er bemängelte diverse Punkte: Kassenberichte waren nicht nummeriert, es war nicht ermittelbar, wann diese Berichte erzeugt wurden, Gutscheine waren nicht vollständig aufbewahrt, Rechnungsnummern fehlten, es waren Löschungen ohne erkennbaren Grund vorgenommen worden.
Am meisten störte den Prüfer jedoch, dass Protokolle über die Einrichtung und die Programmierung des Kassensystems nicht vorlagen. Er unterstellte die Möglichkeit einer Manipulation von Daten und Programmabläufen, bezeichnete die Kasse als "nicht ordnungsgemäß" und "manipulierbar", verwarf die Buchführung und schätzte 15 Prozent Umsatz hinzu.
Der davon betroffene Unternehmer argumentierte, Access sei eine höchst komplizierte Software, so etwas könnte er gar nicht umprogrammieren. Ohne Erfolg.