Privatnutzung von Vorführwagen – so macht man es richtig: Bei einem Fahrzeugpool sind die Preise aller Autos zusammenzurechnen und durch die Anzahl der Nutzer zu teilen (BMF 4.4. 2018, Rz. 11).
Beispiel: Es geht um sechs Autos mit einem addierten Listenpreis von 300.000 Euro und sechs Verkäufer, die diese Autos abwechselnd privat nutzen. Macht im Schnitt 50.000 Euro pro Nutzer und nach der Ein-Prozent-Regel 500 Euro, die im Monat zu versteuern sind. Etwas komplizierter wird die Rechnung ab 2019, wenn im Fahrzeugpool Elektroautos mit halbiertem Nutzungswert enthalten sind.
Dabei muss natürlich nur etwas versteuert werden, wenn das Auto auch tatsächlich privat genutzt werden darf. Wenn der Verkäufer zwar mit dem Auto nach Hause fährt, dort aber jede weitere Privatnutzung verboten ist, entfällt der geldwerte Vorteil für Privatfahrten (BFH VI R 46/08).