Frankfurt/Main. Die Rechtsstreitigkeiten um das Öko-Label bei Neuwagenangeboten im Internet gehen weiter. Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt hatten nun die Händler das bessere Ende für sich. Der Abmahnverein Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) zog dort den Antrag auf eine einstweilige Verfügung zurück, der die Verwendung des Labels in Internetverkaufsbörsen gefordert hatte. Nach Angaben des Bundesverbands freier Kraftfahrzeughändler (BVfK) hatte das Gericht zuvor zu verstehen gegeben, dass es das Label dort nicht für notwendig hält.
Es handle sich nicht um einen virtuellen Verkaufsraum, eine textliche Darstellung der Informationen reiche aus. Gericht und VSW bestätigten, dass der Antrag nach Erörterung der Rechts- und Sachlage zurückgezogen wurde. Der Verband betonte aber, dass die Einschätzung des Gerichts nur für die konkreten, besonders abstrakten Fälle gelte. Andere Gerichte seien der Auffassung des VSW gefolgt. Das OLG Koblenz hatte im April in einem ähnlichen Fall gegenteilig entschieden.Öko-Label sorgt weiterhin für Chaos
Die Rechtsstreitigkeiten um das Öko-Label bei Neuwagenangeboten im Internet gehen weiter. Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt hatten nun die Händler das bessere Ende für sich. Der Abmahnverein Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) zog dort den Antrag auf eine einstweilige Verfügung zurück, der die Verwendung des Labels in Internetverkaufsbörsen gefordert hatte.