München. Die Schwierigkeiten folgen daraus, dass ein Konzern „kein eigenständiges Rechtssubjekt“ und damit auch nicht insolvenzfähig ist, wie Flöther erläutert. So werden für jedes betroffene Unternehmen der Gruppe separate Insolvenzverfahren mit unterschiedlichen Insolvenzverwaltern und oft an verschiedenen Insolvenzgerichten geführt. Eine Abstimmung der Beteiligten ist zwar möglich. Ob und wie sie stattfindet, hängt aber stark vom Einzelfall ab. Oftmals sei dadurch in der Vergangenheit die Sanierung erschwert worden, Gläubiger wurden benachteiligt, bemängelt Flöther. Das neue Gesetz erhebt nun die bisher schon erlaubten Abstimmungsmöglichkeiten zum Normalfall. Zwar muss weiterhin für jedes Konzern-Unternehmen ein eigenes Insolvenzverfahren eröffnet werden. So werde ausgeschlossen, „dass Gläubiger von finanziell eher gut ausgestatteten Gesellschaften gegenüber Gläubigern von schwächeren Gesellschaften benachteiligt werden“, erläutert Flöther. Aber um die Zusammenarbeit der Beteiligten zu stärken, sollen alle Verfahren an einem Gruppen-Gerichtsstand konzentriert werden. Geschieht das nicht, verpflichtet das Gesetz sie mit verschiedenen Regelungen zur Kooperation. Schließlich kann das zuständige Insolvenzgericht ein Koordinationsverfahren einleiten und im Zuge dessen einen Koordinationsverwalter bestellen, der eine Art Masterplan für die einzelnen Verfahren erstellt. Flöthers Resümee: „Ein Gesetz, das zwar Schwächen aufweist, aber dennoch im Fall der Fälle die Sanierung von Unternehmensverbünden erheblich vereinfacht.“
Rettung erleichtern
Neues Insolvenzrecht erhöht die Sanierungschancen
Immer mehr Mittelständler organisieren sich in Konzernstrukturen, etwa wenn Automobilzulieferer durch Übernahmen wachsen. Bei einer Insolvenz ist mit der aktuellen Rechtslage die Sanierung schwierig. Insolvenzexperte Lucas F. Flöther bemängelt einen „Flickenteppich aus Zuständigkeiten und Bedingungen“, da das aktuelle Recht auf die Insolvenz einzelner Unternehmen zugeschnitten sei. Ein Reformpaket, an dem Flöther im Auftrag des Justizministeriums mitgearbeitet hat, dürfte noch 2014 verabschiedet werden, schätzt der Experte.