Diesel, Diesel und nochmals Diesel, wohin man blickt. Angesichts des großen Themas Abgasbetrug, das die Autoindustrie seit fast zwei Jahren beschäftigt, ist ein anderes Problemfeld nahezu aus dem Blick geraten: die EU-Richtlinie 2006/40/EC.
Sie besagt, dass seit dem 1. Januar dieses Jahres in Neuwagen nur noch Klimaanlagen mit einem GWP von weniger als 150 erlaubt sind. GWP steht für „Global Warming Potential“ und beziffert das Treibhauspotenzial. Die Richtlinie ist gleichbedeutend mit einem Verbot des bislang benutzten Kältemittels R134a (GWP 1430).
Stattdessen kommt nun in großem Stil die Chemikalie R1234yf zum Einsatz, deren GWP zwar nur bei vier liegt und so der EU-Vorgabe entspricht, die aber in gewissen Unfallszenarien hochgiftige Flusssäure freisetzt und von Kritikern als „Killerkältemittel“ bezeichnet wird.
Als Alternative käme CO2 infrage, also das Kältemittel R744 (GWP 1). Der Zulieferer Mahle hat eine R744-Klimaanlage entwickelt. Das System ist seit Ende 2016 bei Mercedes im Serieneinsatz – als weltweit erste Pkw-Klimaanlage auf CO2-Basis. Vor Kurzem hat Mahle eröffnet, Zulieferer der Klimaanlage zu sein, deren Komponenten man in Deutschland und Tschechien fertigt.
R744-Klimaanlagen sind aus technischer Sicht deutlich aufwendiger als solche für das Kältemittel R1234yf. Das liegt daran, dass eine CO2-Klimaanlage mit Drücken arbeitet, die etwa zehnmal höher sind als bei den bisherigen Anlagen. Zudem erfordert die geringe Molekülgröße des Kältemittels speziell beschichtete Schläuche und neue, metallische Dichtungsringe.