Brüssel. Eine neue EU-Richtlinie könnte zum Problem für die Anbieter von Mobilitätspaketen werden. Die neuen Regeln für die Vermittlung und den Vertrieb von Versicherungen (Insurance Distribution Directive, IDD) sollen dafür sorgen, dass Versicherungskunden in Europa künftig besser über die Konditionen, den genauen Umfang und mögliche Risiken eines Versicherungsabschlusses informiert sind. Ziel der Richtlinie, die die Staaten binnen zwei Jahren in nationales Recht umsetzen sollen, ist größere Transparenz: Demnach müssen Versicherungsverkäufer den Preis und die Kosten ihrer Produkte so darstellen, dass für Verbraucher klar ist, wofür sie tatsächlich bezahlen.
Besonderen Wert legt Brüssel darauf, dass der Versicherungskunde erfährt, ob ein Vermittler oder Verkäufer eines Versicherungsprodukts „ein eigenes wirtschaftliches Interesse an dessen Verkauf hat“. Ein vollständiges Provisionsverbot, über das im Vorfeld ebenfalls diskutiert worden war, ist aber vom Tisch. Zudem soll das standardisierte Informationsdokument verhindern, dass der Verbraucher Produkte kauft, die er gar nicht benötigt.
Insbesondere eine Versicherung, die Teil eines Pakets mit anderen Waren oder Dienstleistungen ist, muss künftig gesondert erklärt werden – und für den Kunden auch einzeln erhältlich sein. Das heißt, der Verbraucher muss die Möglichkeit haben, die im Paket angebotene Ware oder Dienstleistung auch einzeln zu erwerben. Der Verkauf eines Autos dürfte demnach künftig nicht mehr an den gleichzeitigen Verkauf einer Versicherung geknüpft werden: „Wenn zum Beispiel ein neues Auto zum Schnäppchenpreis im Paket mit einer Kfz-Versicherung angeboten wird, muss der Verbraucher das Recht haben, auch nur das Auto zu kaufen“, erläutert EU-Finanzkommissar Jonathan Hill. Allerdings, so ein Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), habe sich die EU zur Preisgestaltung noch nicht konkret geäußert.
GDV sieht Richtlinie positiv
GDV-Chef Axel Wehling bewertet die EU-Richtlinie grundsätzlich positiv, weil „Unternehmen und Vermittler nach einem dreijährigen Verhandlungsmarathon endlich Rechtssicherheit bekommen“. Der erzielte Kompromiss schaffe die Grundlage für ein modernes, europaweit einheitliches Regelwerk für den Versicherungsvertrieb. „Gleichzeitig trägt er den gewachsenen Strukturen nationaler Märkte ausreichend Rechnung – dies betrifft insbesondere die Koexistenz von Provisions- und Honorarberatung.“ Ob die Richtlinie Kombi-Pakete ausbremsen wird, dazu wollen sich die Versicherer Allianz und HUK-Coburg erst dann äußern, wenn sie den finalen Text kennen.
Auch beim Freiburger Spezialversicherer CarGarantie sollen sich die Juristen erst im Detail mit dem EU-Text befassen, bevor sie eine Einschätzung abgeben. Gleichzeitig stellt das Unternehmen klar: „Unsere Garantie wird es nicht betreffen.“ Der Arbeitskreis der Autobanken (AKA) sieht erst einmal „keine Stolpersteine“ für die herstellerverbundenen Finanzdienstleister und die Versicherungsvermittlung im Autohaus. „Für die beliebten Mobilitätspakete der Herstellerbanken“ sei durch die geplanten Neuregelungen von „keinen negativen Effekten auszugehen“. Die AKA-Mitgliedsbanken schlossen 2014 rund 1,34 Millionen Leasing- und Finanzierungsverträge ab, etwa 40 Prozent der Kunden erwarben auch ihre Kfz-Versicherung im Autohaus.