Essen/Weiden. Der ZDK stellte sich hinter das Vorgehen seines Landesverbands. „Selbstverständlich unterstützen wir diese Initiative zur Eindämmung des ruinösen Verdrängungswettbewerbs auf dem Servicemarkt“, erklärte ein Sprecher. Leider mache es das Kartellgesetz betroffenen Wettbewerbern „sehr schwer, sich gegen solche Praktiken zur Wehr zu setzen“. Beschwerden wegen dauerhaften Verkaufs unter dem Einstandspreis haben gemeinhin keine großen Erfolgsaussichten. Wegen vielfältiger Verrechnungsmöglichkeiten und Ausnahmeregelungen ist der Vorwurf nur schwer zu belegen. Selbst wenn es zum Verfahren kommt und ein Unternehmen gerügt wird, werden in den seltensten Fällen Bußgelder verhängt. ATU wies die Vorwürfe des Kfz- Gewerbes zurück. „Die Behauptung, ATU biete Produkte wiederkehrend unterhalb des Einkaufspreises an, ist schlicht falsch“, sagte ein Sprecher. Stattdessen erklärten sich die eigenen Preise durch Vorteile „aufgrund des hohen Einkaufsvolumens“. Eine mögliche Prüfung ihrer Preispolitik bringt die Weidener nicht aus der Ruhe: „Sollte wider Erwarten das Bundeskartellamt aufgrund der pauschalen Vorwürfe eine Prüfung für erforderlich halten, wird diese bestätigen, dass unsere günstigen Preise mit dem Kartellrecht in Einklang stehen“, sagte der Sprecher. Das Bundeskartellamt bestätigte auf Anfrage den Eingang der Beschwerde durch das Kfz-Gewerbe NRW. Man werde diese prüfen, hieß es. Weiter kommentierte die Behörde den Vorgang zunächst nicht.
Bundeskartellamt wegen Angeboten angerufen
Kfz-Gewerbe wirft ATU Preisdumping vor
Das Kfz-Gewerbe Nordrhein-Westfalen geht gegen die Preispolitik von ATU vor. Man habe sich „wegen des Verdachts dauerhaften Preisdumpings an das Bundeskartellamt gewandt“, sagte Präsident Ernst- Robert Nouvertné. Seit Jahren werbe die Werkstattkette mit Angeboten für Waren und Dienstleistungen, deren Preise „für andere Betriebe betriebswirtschaftlich nicht darstellbar sind“, erklärte er. „Diese Angebote sind auf Dauer angelegt und haben nicht den Charakter von Einführungspreisen oder sporadischen Sonderbeziehungsweise Lockvogelangeboten.“ ATU wolle „seriös kalkulierende Wettbewerber vom Markt verdrängen“.