MÜNCHEN/BRÜSSEL. Die Geschichte der Brüsseler Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) ist ein prägendes Thema der Automobilwoche-Berichterstattung seit 2002. Damals wurde das EU-Vertriebsrecht reformiert, um den Wettbewerb im europäischen Autohandel anzukurbeln. Das zunächst vom Autohandel mit großer Skepsis beäugte Verordnungsungetüm GVO, mit dem Vertrieb und Service im Autogeschäft erstmals entkoppelt wurden, verlor bald seinen Schrecken. Denn die Branche stellte schnell fest, dass der befürchtete Run von Aldi, Tchibo, Quelle & Co. auf das Autogeschäft ausblieb. Auch die Angst, dass ausländische Betriebe aufgrund der Niederlassungsfreiheit wie Pilze aus dem Boden schießen würden, erwies sich als unbegründet. Stattdessen ebnete die GVO den Weg in den Mehrmarkenhandel, der sich für viele Händler als Rettungsanker erwies. Das markenexklusive Autohaus alter Prägung machte immer häufiger einem Mehrmarkenbetrieb Platz, viele Händler reduzierten so ihre Abhängigkeit von nur einem Hersteller. Gleichzeitig vollzog sich der Strukturwandel in der Branche, Konzentration und Konsolidierung in einem überbesetzten Markt waren unausweichlich. Die Brüsseler Reform hatte diese Entwicklung, die im Übrigen bis heute anhält, nicht ausgelöst, aber beschleunigt. Etliche kleine und mittlere Betriebe haben den Strukturwandel – wenn überhaupt – nur noch als Filialen großer Gruppen überlebt. Der Abwrackprämienboom konnte dies bestenfalls verzögern. Den Mehrmarkenhandel als die wohl gravierendste Folge der GVO-Reform 2002 sehen mittlerweile viele Händler bedroht. Im Mai 2010 verabschiedeten die Brüsseler Wettbewerbshüter eine neue GVO.
Dabei wurde die Ausnahme vom Kartellrecht – nicht anderes ist die sogenannte Gruppenfreistellung – nur für den Kfz-Service mit gewissen Modifikationen bis 2023 fortgeschrieben. Hier sieht die Kommission nach wie vor Bedarf, den Wettbewerb zu stärken. Der Kfz- Vertrieb hingegen soll künftig genauso behandelt werden wie andere Märkte, die bisherige Regelung läuft nach Ablauf einer Übergangsfrist 2013 endgültig aus. Für ZDK-Präsident Robert Rademacher eine „Galgenfrist“: Er befürchtet, dass die Neuregelung die Autohäuser schwächen wird, da Hersteller den Mehrmarkenvertrieb künftig empfindlich einschränken könnten. Zudem entfallen ab 2013 Händlerschutzbestimmungen wie Mindestfristen oder der Begründungszwang bei ordentlicher Kündigung. Dass sich dies bis 2013 noch ändern wird, darf bezweifelt werden. Auch eine Resolution des EU-Parlaments fand bei der Kommission kein Gehör. So verschiebt Brüssel das ohnehin ungleiche Kräfteverhältnis weiter zugunsten der Hersteller – und befeuert die Diskussion in der Branche über eine künftig gerechtere Lastenverteilung in der Kooperation zwischen Herstellern und Händlern.Galgenfrist für den Autohandel
Die Geschichte der Brüsseler Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) ist ein prägendes Thema der Automobilwoche-Berichterstattung seit 2002. Damals wurde das EU-Vertriebsrecht reformiert, um den Wettbewerb im europäischen Autohandel anzukurbeln.