Sennfeld. Eine kürzlich veröffentlichte Studie des ADAC zeigt, dass sich die Datenerhebung beim vernetzten Auto in einer rechtlichen Grauzone bewegt. Denn sehr häufig wissen die Fahrzeughalter gar nicht, welche Daten der Hersteller im Fahrzeug über sie sammelt – und wer darauf Zugriff hat.
Der IT-Dienstleister Vintin weist darauf hin, dass datenschutzrechtliche Fragen insbesondere für das Fuhrpark- und Flottenmanagement in Unternehmen relevant sind. Dabei seien viele verschiedene Rechtsgrundlagen zu beachten.
Dies sei nötig, weil unterschiedliche Beteiligte betroffen sind (Hersteller, Werkstätten, Nutzer, Eigentümer), weil es davon abhängt, ob ein Flottenfahrzeug dienstlich oder privat genutzt wird und weil die Daten Möglichkeiten für zusätzliche Dienste im Fahrzeug eröffnen.