Das Landgericht Braunschweig hat eine weitere Klage gegen die Porsche Holding zurückgewiesen. Wieder einmal ging es um die verlorene Übernahmeschlacht mit VW. Das Gericht widersprach der Auffassung der Kläger, das Porsche-Management habe sie unzureichend informiert. Mehrere Verfahren laufen zwar noch, aber ein Trend ist bereits absehbar – bisher haben die Kläger immer verloren.
Wer mit Aktien spekuliert, weiß, dass er ein Risiko eingeht. Natürlich muss eine Firma ihre Anleger korrekt informieren, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Aber nachdem die Vorgänge nun mehrere Jahre zurückliegen, wird es schwer zu belegen sein, ab wann genau die Porsche-Manager planten, VW komplett zu übernehmen. In diesem Fall gilt der juristische Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten". Die Anleger haben sich verspekuliert. Sie sollten ihre restlichen Klagen zurückziehen.