Stuttgart. Im Gerichtsverfahren um den Abgang des ehemaligen Daimler-Vorstandschefs Jürgen Schrempp vor dem Oberlandesgericht Stuttgart könnte es zu einer Wende zugunsten der Kläger kommen. Das Gericht gab ihnen in einem wichtigen Punkt Recht. Aktionäre haben den Konzern verklagt, weil sie sich falsch informiert fühlen. Sie sind der Meinung, Daimler habe sie 2005 nicht rechtzeitig über das vorzeitige Ausscheiden von Schrempp informiert.
Der Richter sagte nun, bei einem Gespräch mit dem damaligen Aufsichtsratschef Hilmar Kopper habe Schrempp schon am 17. Mai 2005 erklärt, von seinem Posten zurücktreten zu wollen. Damit sei, so der Richter, nach vorläufiger Rechtsauffassung eine kursrelevante Insiderinformation entstanden. Offiziell hatte Daimler erst am 28. Juli 2005, also über zwei Monate später, über den Rücktritt von Schrempp informiert. Das Gericht hat sich der Auffassung des Europäischen Gerichtshofes angeschlossen, dass das Unternehmen auch schon über die Möglichkeit von Schrempps Abschied hätte informieren müssen.
Schrempps Nachfolger wurde der heute noch amtierende Dieter Zetsche. Dieser war damals Chrysler-Chef und hatte sich durch die kurzfristige Sanierung des US-Konzerns einen Namen erworben. In den USA wurde er unter anderem durch die Werbekampagne "Ask Dr. Z." landesweit bekannt.