Stuttgart.Die Porsche Holding hat bei ihren diversen Rechtsstreitigkeiten wegen der Übernahmeschlacht um Volkswagen einen Teilerfolg errungen. Das Oberlandesgericht in Stuttgart wies am Donnerstag die Klage von mehreren Hedgefonds ab, die 1,2 Milliarden Euro Schadensersatz von der Holding gefordert hatten. Hintergrund ist Porsches gescheiterter Übernahmeversuch von VW 2009. Die Fonds fühlten sich rückblickend getäuscht und wollen Geld zurück, das sie damals an der Börse verloren hatten.
Nach Ansicht des Gerichts hat Porsche in dem Zusammenhang allerdings keine «grob unrichtigen Auskünfte» gegeben. Die Fonds hatten ihre Klage auf Pressemitteilungen aus dem Jahr 2008 gestützt. Damals hatte die Holding zunächst bestritten, ihren Anteil am VW-Konzern auf 75 Prozent aufstocken zu wollen. Einige Monate später gab sie dann aber bekannt, genau diesen Plan zu verfolgen. Die Kurse schossen in die Höhe. Anleger, die auf sinkende Kurse gewettet hatten, verloren viel Geld. Genau das forderten die Fonds zurück.Die von ihnen beanstandete Pressemitteilung der Porsche SE sei «allenfalls doppeldeutig gewesen», urteilte nun das Gericht. Ein Schädigungsvorsatz sei nicht feststellbar - ebenso wenig wie ein Kausalzusammenhang zwischen bestimmten Börsengeschäften der Fonds und von Porsche veröffentlichten Informationen.Die Porsche Holding muss wegen des Übernahmekrimis allerdings noch diverse weitere Streitigkeiten ausfechten, die sich größtenteils um Investorenklagen drehen. Schauplätze sind auch Braunschweig, Hannover und Frankfurt. Außerdem müssen sich Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und der frühere Finanzvorstand Holger Härter demnächst noch in Stuttgart vor Gericht verantworten.Die Porsche SE, die fast ausschließlich aus einer Beteiligung am Volkswagen-Konzern besteht, sieht sich nach eigenen Anhaben durch das Urteil bestätigt. Sie hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen.Eine Revision ließt das Gericht am Donnerstag nicht zu, die Fonds können aber noch eine sogenannte Nichtszulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen. (dpa/swi/gem)Porsche SE siegt vor Gericht
Schauplätze der Rechtsstreitigkeiten
Die Porsche Holding (PSE) hat wegen des gescheiterten VW-Übernahmeversuchs durch die Sportwagenschmiede Porsche diverse Klagen am Hals - entsprechend viele Schauplätze gibt es bei den Rechtsstreitigkeiten. Im Kern geht es um Klagen von Anlegen, die sich falsch informiert fühlen und Schadensersatz fordern. Doch auch für frühere Porsche-Manager hat die Sache ein Nachspiel. Ein Überblick:
HANNOVER: Dort sind inzwischen vier Fälle von Investorenklagen anhängig, bei denen es insgesamt um fast vier Milliarden Euro geht. Nachdem die Kartellkammer des Landgerichts bereits einen Fall aus Braunschweig übernommen hatte, kamen Anfang März zwei weitere hinzu.
BRAUNSCHWEIG: In Braunschweig hat die Porsche SE bereits zweimal rechtskräftig gewonnen. Ein Verfahren geht nach einem PSE-Sieg in die Berufung, ein weiteres muss nach einem Befangenheitsantrag in die Neuauflage. Andere Verfahren wechselten wegen kartellrechtlicher Aspekte nach Hannover.
FRANKFURT AM MAIN: Vor dem Landgericht wurde Klage gegen die PSE-Aufsichtsratsmitglieder Wolfgang Porsche und Ferdinand Piëch eingereicht. Ein mündlicher Verhandlungstermin soll Ende April sein.
STUTTGART: Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied ein Verfahren um eine Schadensersatzklage mehrerer Hedgefonds zugunsten der PSE.
Im Zusammenhang mit dem VW-Übernahmeversuch wurde Porsches früherer Finanzchef Holger Härter wegen Kreditbetrugs zu einer Geldstrafe verurteilt. Um Anleger, die sich getäuscht fühlen, ging es dabei aber nicht. Künftig muss Härter sich zusammen mit Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den Managern Marktmanipulation vor.
LONDON: Im Streit mit einem Hedgefonds über den Austragungsort eines Prozesses hat die PSE bereits einen kleinen Etappensieg verbucht. Der Fonds will den Streit in London ausfechten - das Stuttgarter Oberlandesgericht entschied aber zugunsten der Porsche SE, die den Fall nach Deutschland holen will. Der Fonds hat deswegen allerdings Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt.