Braunschweig/Stuttgart/Wolfsburg. Jetzt wird es ernst für Porsche und Volkswagen. Hinter den Kulissen feilen Rechtsexperten der Autobauer seit langem an wasserdichten Argumenten, mit denen sie die Milliardenklagen zahlreicher Investoren wegen des Nachspiels ihres Übernahmekampfs in den Jahren 2008 und 2009 abwehren können. In knapp zwei Wochen müssen vor allem die Porsche-Juristen zeigen, was sie an Überzeugungskraft aufbieten können: Vor dem Braunschweiger Landgericht starten am 27. Juni die Verhandlungen zu den ersten zwei von fünf Schadensersatzklagen wegen angeblicher Marktmanipulation.
Die Risiken für alle Beteiligten sind enorm. Zwar kommen die beiden wirklich großen Brocken – ihr Streitwert liegt bei über 2,1 und nochmals rund zwei Milliarden Euro – am übernächsten Mittwoch noch nicht auf den Tisch. Zuerst müssen die Parteien klären, wie sich die absehbaren Prozesskosten absichern lassen – "eine vorgeschaltete Maßnahme", wie das Landgericht am Montag erklärte. Und VW ist von den zwei Verfahren, in denen dann bereits mündlich verhandelt wird, nicht betroffen. Die erste Klage (3,1 Millionen Euro) richtet sich gegen die Porsche-Dachgesellschaft SE und eine Bank aus Frankfurt, die zweite (1,6 Millionen Euro) nur gegen die Porsche SE.
Auch Zeugen hat das Gericht vorerst nicht geladen. Dennoch könnte es bei der Debatte um die jüngere Vergangenheit zwischen Stuttgart und Wolfsburg ans Eingemachte gehen. Mehrfach hatten die Richter die Fristen zur Erwiderung der Klagen verlängert, damit sich beide Seiten hinreichend vorbereiten und in Stellung bringen können.
Eigentlich ist der Krimi um die gescheiterte Übernahme des viel größeren Konkurrenten Volkswagen durch Porsche vor vier Jahren längst Geschichte. VW drehte am Ende den Spieß um, Porsche soll vollkommen in den größten europäischen Autokonzern eingebaut werden. Wie genau dies gelingen kann, treibt die Manager aber weiter um wie kaum eine andere offene Baustelle im VW-Konzern. Denn die direkte Fusion mit der Porsche SE scheiterte hauptsächlich an ungeklärten Rechtsfragen.
Dass die juristischen Altlasten für Porsche und VW eine zentrale Bedeutung haben, lässt sich auch am aktuellen Schlachtplan zur Integration Porsches ablesen. Weil die Alternative zur Fusion – ein Kauf der restlichen Anteile der Porsche AG – erst Mitte 2014 steuerfrei wäre, soll ein Schlupfloch genutzt werden: Bis zu 1,5 Milliarden Euro an Steuerlasten könnten wegfallen, wenn VW die Übernahme des operativen Sportwagengeschäftes als Umstrukturierung anstatt als steuerpflichtigen Kauf ausweist. Baden-Württembergs Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid (SPD) zeigte sich verärgert über den Steuertrick, der eine Rechtslücke ausnutzt.
Investoren machen Porsche für immense Verluste durch missglückte Aktiengeschäfte verantwortlich. Man sei hinters Licht geführt worden, weil die damalige Spitze um Vorstandschef Wendelin Wiedeking ihre wahre Absicht – nämlich den VW-Konzern zu schlucken – verheimlicht habe. Porsche hatte sich mit schwer durchschaubaren Börsengeschäften den Zugriff auf gut 74 Prozent der VW-Stammaktien gesichert.
Anleger wetteten jedoch auf sinkende Kurse. Nachdem klar geworden war, dass es die Stuttgarter ernst meinten, schoss der Wert der Papiere explosionsartig nach oben. Gegen die beiden Ex-Porsche-Lenker laufen auch strafrechtliche Ermittlungen, in den USA und in der baden-württembergischen Justiz gibt es weitere Zivilverfahren.
Die Porsche SE verteidigt sich: "Wir halten die erhobenen Klagen für unbegründet", sagt ein Sprecher. Eine Irreführung oder gar gezielte Täuschung der Märkte wiesen die Stuttgarter zurück. VW wurde eine Mitwissenschaft bei den damaligen Aktiendeals vorgeworfen.
Auf gegnerischer Seite gibt man sich ebenfalls betont offensiv. "Da bin ich absolut zuversichtlich", meint der Kapitalmarktrechtler Franz Braun mit Blick auf den bevorstehenden Showdown. "Der Fall ist zuletzt immer besser geworden." Braun hat für die Münchner Kanzlei CLLB die Klagen von 72 institutionellen Großanlegern gebündelt.
Er erhofft sich gute Chancen – auch weil der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs in einem ähnlichen Streit zum Rücktritt des damaligen DaimlerChrysler-Chefs Jürgen Schrempp 2005 zu ähnlichen Schlüssen gekommen sei. "Es kommt nicht darauf an, dass eine Absicht – hier Porsches VW-Übernahme, dort Schrempps Rücktrittspläne – schon unumstößlich feststeht", glaubt Braun. "Es kommt darauf an, wie hoch das Beeinflussungspotenzial solcher Pläne auf die Aktienkurse ist." (dpa/nib/Foto: swi)