Frankfurt/Main. Auf einem Nebenkriegsschauplatz der vielen teils milliardenschweren Investorenklagen gegen die Porsche-Holding PSE ist dieses Jahr nicht mehr mit Entscheidungen zu rechnen. In dem Fall 2-0 3O 377/13 erging am Donnerstag im Landgericht Frankfurt am Main ein Zwischenurteil, wonach sechs der sieben klagenden Investoren insgesamt 676.000 Euro Prozesskostensicherheit hinterlegen müssen, wie ein PSE-Sprecher berichtete. Kläger Nummer sieben müsse wegen seines Sitzes in London nichts vorschießen. Das Gericht bemesse die Summe für zwei Instanzen. Mit einem Termin, bei dem die Kammer zu den eigentlichen Sachfragen kommt, sei dieses Jahr nicht mehr zu rechnen.
Beklagt sind in dem Verfahren die VW-Großeigner Wolfgang Porsche und Ferdinand Piëch. Der inhaltliche Hauptstrang des Verfahrens liegt derweil in der Kartellkammer des Landgerichts Hannover (18 O 159/13). (dpa/gem)