Stuttgart. Nach ihrer Niederlage im Porsche-Prozess wollen sich die unterlegenen Hedgefonds jetzt im zweiten Anlauf den geforderten Schadenersatz in Milliardenhöhe erstreiten. Wie ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) am Freitag sagte, haben die US-Fonds Berufung gegen das Urteil des Stuttgarter Landgerichts von Mitte März eingelegt. Hintergrund des Streits ist Porsches Übernahmepoker um Volkswagen 2008. Investoren hatten dabei viel Geld an der Börse verloren und fühlten sich rückblickend getäuscht. Die Fonds werfen der Porsche SE informationsgestützte Markmanipulation vor und fordern 1,36 Milliarden Euro Schadenersatz. Porsche hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Die Hedgefonds haben dem OLG zufolge nun noch etwa einen Monat Zeit, die Berufung zu begründen. (dpa/swi)
Hedgefonds wehren sich gegen Niederlage
Klagen gegen Porsche:
Braunschweig, Stuttgart, Hannover, London, New York: Investoren haben die PSE weltweit mit Schadenersatzklagen überzogen, die in einzelnen Fällen wie den Klagen von Hedgefonds um Milliardensummen kreisen. Anleger verloren bei dem Wirtschaftskrimi mit Kurswetten viel Geld und fühlen sich rückblickend fehlinformiert.
Manche Klagen wanderten von einem Gericht zum anderen, weil die Zuständigkeiten umstritten waren. In Stuttgart entschied das Landgericht zuletzt zugunsten der Porsche SE und wies die Milliardenklage von US-Hedgefonds ab. Die haben mittlerweile Berufung gegen das Urteil eingelegt. Auf einen Vergleich ließ sich die PSE bisher nicht ein und wies alle Klagen als unbegründet zurück.
In einem Prozess gegen Porsches Ex-Finanzchef Holger Härter im Zusammenhang mit dem Übernahmeversuch gibt es zudem eine Entscheidung in erster Instanz: Der Manager wurde zu einer Geldstrafe von 630.000 Euro wegen Kreditbetruges verurteilt, der Fall geht nun aber in die Revision vor dem Bundesgerichtshof.
Gegen Härter und seinen damaligen Chef Wendelin Wiedeking hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Marktmanipulation erhoben - die Eröffnung eines Hauptverfahrens hat das Landgericht nun aber abgelehnt. Die Anklagebehörde kann dagegen noch Beschwerde beim Oberlandesgericht einlegen. (dpa/swi)