Braunschweig/Stuttgart. Nach langem juristischen Tauziehen hat Porsche vor dem Braunschweiger Landgericht einen wichtigen Etappensieg errungen. In zwei von insgesamt fünf Fällen wurde die Dachgesellschaft des Sportwagenbauers am Mittwoch vom Vorwurf der Marktmanipulation im Übernahmekampf mit Volkswagen vor vier Jahren entlastet. Die entsprechenden Klagen wies die zuständige 5. Zivilkammer ab, wie der Vorsitzende Richter Stefan Puhle sagte. Die Aktien der Porsche-Holding PSE verbuchten kräftige Kursgewinne. VW-Konzernchef Martin Winterkorn wollte die Entscheidung noch nicht näher kommentieren. «Aber ich freue mich, natürlich», sagte er.
Ein Privatinvestor und eine Schweizer Fondsgesellschaft hatten von der PSE und der Frankfurter Maple-Bank Schadenersatz in Höhe von 4,7 Millionen Euro verlangt. Im ersten Verfahren warf der Kläger Ariel Cukierman der PSE vor, sie habe ihn mit Pressemitteilungen im März 2008 über die wahre Absicht getäuscht, den viel größeren Autobauer VW schlucken zu wollen. Dadurch habe er Verluste erlitten, weil der Kurs der VW-Stammaktie später stark stieg, anstatt wie erwartet zu fallen.Man könne Porsche in diesem Fall aber nicht «wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung» haftbar machen, entschied das Gericht - selbst wenn das Unternehmen als «Fernziel» schon im Frühjahr 2008 einen Mehrheitsanteil an VW im Sinn gehabt haben sollte. Ein solcher Vorwurf könne sich zudem kaum auf die PSE beziehen, weil sie nicht Herausgeber der VW-Aktien war, sondern Handel damit trieb. Überdies bestehe «kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem angeblichen Schaden des Klägers und eventuell erzielten Gewinnen» der PSE.Auch inhaltlich ging das Gericht auf Distanz zur Argumentation des Klägers. Die Mitteilung, der Aufsichtsrat habe grünes Licht für die Erhöhung der Beteiligung an der Volkswagen AG auf über 50 Prozent gegeben, habe der damaligen Beschlusslage der PSE entsprochen. Dass eine Fusion zu jenem Zeitpunkt laut Porsche-Mitteilung nicht geplant gewesen sei, lasse sich nicht als «grob falsche» Aussage werten. Der Kläger habe zudem vermutlich nicht auf Basis der Porsche-Presseinformation, sondern aufgrund von Analysten-Einschätzungen gehandelt.Im zweiten Streitfall hatte der Finanzhändler MyCapital auch eine spätere Pressemeldung vom Oktober 2008 scharf kritisiert. Bis dahin hatte sich angedeutet, dass VW den Spieß umdreht und seinerseits Porsche übernehmen könnte; die gegensätzliche Ankündigung Porsches habe dann zu Marktverwerfungen geführt. Hier sah das Gericht jedoch ebenfalls keine Verbindung zu möglichen Verlusten. Im Gegenteil: Am Tag der Information selbst habe der Kläger Aktien ge- und verkauft und sich dabei vor allem am Kursverlauf der Papiere orientiert: «Eine Haftung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung wird verneint.»Porsche reagierte erleichtert auf den Beschluss, der eine wichtige Richtungsentscheidung für weitere Prozesse sein könnte. «Die beiden Urteile sind ein positives Signal», erklärte ein Sprecher. «In den weiteren Verfahren, die zum Teil anders gelagert sind, werden wir unsere Rechtsauffassung mit aller Konsequenz vertreten.»Der Klägeranwalt Christoph von Arnim zeigte sich mit dem Urteil dagegen unzufrieden: «Dass in einem solchen Fall keine sittenwidrige Schädigung angenommen wird, trägt nicht zur Stärkung des Vertrauens in die Integrität und Funktionsfähigkeit der Märkte bei.» Nach der Prüfung der Gründe werde er über das weitere Vorgehen entscheiden. Der Münchner Kapitalmarktrechtler Franz Braun hatte bereits zum Start des Prozesses Ende Juni einen Gang in höhere Instanzen angedeutet.Doch auch in Braunschweig kommen die drei großen Brocken erst noch auf Porsche zu. Über die nun abgewiesenen Klagen hinaus beschuldigen Investoren die PSE in drei zusätzlichen Fällen. Hier beträgt die Klagesumme über vier Milliarden Euro. Zum Teil ist auch VW betroffen, das Verfahren startet voraussichtlich im Frühjahr 2013. Zudem muss sich die PSE in den USA gegen Klagen wehren, sieht diese aber als «unzulässig und unbegründet» an. In Stuttgart laufen strafrechtliche Ermittlungen gegen Mitglieder der früheren Porsche-Spitze.Die Porsche AG, in der das operative Geschäft des Sportwagenbauers gebündelt ist, gehört seit dem 1. August vollständig zum VW-Konzern. Die Hängepartie um den Einbau der restlichen Anteile von 50,1 Prozent war auch den juristischen Risiken geschuldet. Sie bleiben in der PSE, die AG ist als VW-Tochter unbelastet. Der Anfang Juli angekündigte Komplettkauf beschäftigte die Aufsichtsbehörden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) fand in einer Vorabprüfung aber keine Hinweise auf eine angeblich zu späte Mitteilung des Deals. (dpa/nib)Gericht weist erste Investorenklagen gegen Porsche ab
Ins Klagedickicht im Fall Porsche/VW hat das Landgericht Braunschweig eine erste Bresche geschlagen. In zwei von fünf Verfahren seien die Investoren-Vorwürfe unbegründet. Doch die großen Brocken kommen noch.
Wegweiser durchs Klagedickicht bei Porsche/VW:
Die Übernahmeschlacht zwischen Porsche und Volkswagen 2008/2009 hat ein langes juristisches Nachspiel. Es geht um Milliardenklagen. Rückblickend fühlen sich Investoren falsch informiert und um ihr Geld gebracht. Seit dem 1. August gehört das operative Porsche-Geschäft zwar vollständig zum VW-Konzern - das Klagerisiko bleibt aber bei der Porsche-Holding.- LANDGERICHT BRAUNSCHWEIG: Dort hingen insgesamt fünf Klagen von Anlegern an, von denen das Gericht nun zwei zugunsten von Porsche abwies. Sie richteten sich gegen die Porsche-Holding PSE und wurden Ende Juni erstmals verhandelt. Es geht um Schadenersatz-Forderungen in Millionenhöhe. Die übrigen drei Verfahren, in denen die Klagesumme mehrere Milliarden Euro beträgt und zum Teil auch die Volkswagen AG betroffen ist, werden voraussichtlich vom Frühjahr 2013 an Thema.- USA: Die milliardenschweren Forderungen von Fondsgesellschaften in den Vereinigten Staaten laufen in zwei getrennten Fällen. Auf bundesstaatlicher Ebene wird darum gerungen, ob US-Gerichte überhaupt zuständig sind. Dabei hat Porsche in erster Instanz gewonnen. Die Gegenseite hat Berufung eingelegt, das Verfahren harrt nun der Dinge. Auch vor einem New Yorker Gericht stehen Fragen der Zuständigkeit im Mittelpunkt, in erster Instanz gab es dort noch keine Entscheidung.- STUTTGART 1: Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen frühere Porsche-Manager, darunter Ex-Vorstandschef Wendelin Wiedeking und seinen Finanzchef Holger Härter. Es geht um den Vorwurf des Kreditbetrugs, der Untreue und der Marktmanipulation. Zwischenstand in der Sache: Wegen möglichen Kreditbetruges müssen sich Härter und zwei seiner damaligen Führungskräfte verantworten. Wiedeking sah sich dagegen nie mit dem Vorwurf Kreditbetrug konfrontiert. Gegen ihn und Härter laufen aber weiterhin Prüfungen wegen angeblicher Untreue und Marktmanipulation. Bis auf den Aspekt des Kreditbetrugs ist die Anklagebehörde noch nicht fertig mit ihrer langwierigen Arbeit.- STUTTGART 2: Das Oberlandesgericht (OLG) entschied Ende Februar, dass VW-Patriarch Ferdinand Piëch seine Pflichten als Aufsichtsrat der PSE während der Übernahmeschlacht beider Unternehmen verletzte. Das OLG erklärte daher die Entlastung des Kontrollgremiums für das Geschäftsjahr 2008/2009 für nichtig. Zuvor hatte das Landgericht Stuttgart die Klage noch abgewiesen. Früheren Angaben zufolge wollte Piëch eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einlegen und damit erreichen, dass er gegen das Urteil in Revision gehen kann. Denn die Richter hatten diese Art der Anfechtung zunächst nicht zugelassen.