Stuttgart. Die Beschlüsse der Porsche-Hauptversammlung 2009 kommen auf den Prüfstand. Das Landgericht Stuttgart entscheidet an diesem Freitag (28. Mai) über eine Anfechtungsklage von Aktionären des Sportwagenbauers. Dabei geht es vor allem um die Wahl des Aufsichtsrats, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa sagte. Aber auch die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Vergütung des Kontrollgremiums seien Teil der Klage.
Sollte das Gericht die Beschlüsse für nichtig erklären, ist allerdings nicht zu erwarten, dass Porsche eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen muss. Über die Vergütungsregelung müsste jedoch auf dem nächsten Aktionärstreffen erneut entschieden werden.
Auf der Hauptversammlung Ende Januar vergangenen Jahres war eine Satzungsänderung für die Besetzung des Aufsichtsrates der Porsche Automobil Holding SE beschlossen worden. Diese sicherte VW mehr Mitbestimmung in dem künftigen Großkonzern zu. Unter dem Dach der Holding sind das Porsche-Sportwagengeschäft und die Beteiligung der Stuttgarter an Volkswagen gebündelt.