Karlsruhe. Der Käufer eines mangelhaften Neuwagens hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Sieg errungen: Er kann vom Verkäufer seines ausgebrannten Pkw sein Geld zurück verlangen, ohne dass daran Bedingungen geknüpft werden dürfen. Das hat der BGH am Mittwoch entschieden und ein anderslautendes Urteil gekippt. (Az.: VIII ZR 38/14).
Der Käufer und spätere Kläger bekommt nun den Kaufpreis abzüglich der Kosten für die Nutzung des Fahrzeugs ersetzt, insgesamt rund 38.000 Euro. Der Mann hatte den Wagen 2009 bei der BMW-Niederlassung Mannheim gekauft und wollte ihn später wegen verschiedener technischer Fehler zurückgeben. Die Firma beseitigte zwar einen Teil der Mängel, den gesamten Vertrag wollte das Unternehmen aber nicht rückgängig machen.
Im August 2012 brannte das Auto, das noch beim Käufer war, aus. Den Mann traf allerdings keine Schuld am Feuer. Dennoch kam er zunächst nicht an sein Geld.
Die Vorinstanz, das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte dem Kläger das Geld zwar ebenfalls zugesprochen, allerdings hatte es die Auszahlung an die Bedingung geknüpft, dass der Mann die Ansprüche, die er wegen des Brandes an seine Kaskoversicherung hat, dafür an BMW abtreten muss. Das wollte die Versicherung aber nicht. In der BGH-Verhandlung am Mittwoch blieb unklar, warum das so ist. Offenbar sei die Brandursache nicht eindeutig und die Versicherungsansprüche müssten noch geklärt werden, hieß es beim BGH.
Der BGH kippte jetzt das OLG-Urteil. "Es kann ja nicht sein, dass der Käufer bis zum Sankt Nimmerleinstag auf sein Geld warten muss, nur weil die Versicherung die Abtretung der Ansprüche nicht genehmigen will", sagte die Vorsitzende BGH-Richterin Karin Milger. (dpa/ruc)