Jena. Der Autobauer Ford muss wegen weitergegebener Geschäftsgeheimnisse Schadenersatz an den Thüringer ZuliefererMitec zahlen. Der Autobauer hafte dafür, dass Zeichnungen und Daten für ein Mitec-Teil zur Verringerung von Motorgeräuschen und Vibrationen an einen anderen Zulieferer gegangen seien, begründete das Oberlandesgericht Jena am Dienstag seine Entscheidung. Ford habe damit gegen die Pflicht verstoßen, Geschäftsgeheimnisse der Eisenacher Mitec AG zu wahren und nicht an Konkurrenten weiter zu geben. Rechte an den Zeichnungen des Mittelständlers habe Ford nicht erworben.
Fordwill nach Angaben einer Sprecherin gegen die Entscheidung Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof einlegen.