Stuttgart. Erstmals zieht die Übernahmeschlacht zwischen Volkswagen und der Porsche-Holding PSE auch den VW-Patriarchen Ferdinand Piëch in den Strudel staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Mehr noch: Der vor rund fünf Jahren begonnene Wirtschaftskrimi erfasst nun den kompletten früheren Aufsichtsrat der Porsche-Dachgesellschaft PSE. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat inzwischen alle Mitglieder des Gremiums im Visier, die zur heißen Phase des Machtkampfes 2008 als Kontrolleure der PSE beteiligt waren. Das sagte ein Sprecher der Anklagebehörde am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa in Stuttgart.
Grund sei der Verdacht auf Beihilfe zur Marktmanipulation, mit der Anleger womöglich getäuscht worden seien. Als Maximum im Strafmaß drohen dabei knapp vier Jahre Gefängnis. Namen nannte der Sprecher zwar nicht, er betonte jedoch, dass kein Aufsichtsratsmitglied ausgenommen sei. Wie die PSE auf Anfrage bestätigte und wie aus dem damaligen Geschäftsbericht hervorgeht, ist unter den Betroffenen neben VW-Patriarch Ferdinand Piëch auch dessen Cousin Wolfgang Porsche.Laut Geschäftsbericht mit Stand Ende Juli 2008 gehörten damals außerdem Porsche-Betriebsratschef Uwe Hück dazu sowie Hans Baur, Ulrich Lehner, Wolfgang Leimgruber, Hans Michel Piëch, Ferdinand Oliver Porsche, Hans-Peter Porsche, Hansjörg Schmierer, Walter Uhl und Werner Weresch. Die betroffenen Aufsichtsräte waren am Dienstag nicht zu sprechen. Die Pressestelle der PSE erklärte sich für allein zuständig, wollte aber vorerst nichts zu den Vorwürfen sagen. Man könne die Situation noch nicht einschätzen, erklärte ein Sprecher.Zudem nimmt die Behörde einen weiteren damaligen Porsche-Manager ins Visier: Auch gegen den Ex-Unternehmenssprecher Anton Hunger wird wegen desselben Verdachts ermittelt, wie Hunger der dpa bereits am Montag bestätigt hatte.Hintergrund ist der spektakulär gescheiterte Versuch von Porsche, die Macht beim wesentlich größeren VW-Konzern zu übernehmen. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass damals Anleger und Finanzwelt gezielt hinters Licht geführt wurden, als 2008/2009 die heiße Phase der Übernahmeschlacht tobte.In diesem Zusammenhang laufen bereits Klagen gegen den früheren Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und den Ex-Finanzvorstand Holger Härter. Beide hatten die Vorwürfe in einer gemeinsamen Stellungnahme als haltlos zurückgewiesen. Gegen Härter war zudem bereits im vergangenen September ein Prozess wegen Kreditbetrugs gestartet. Das Verfahren läuft noch.Die Anklagebehörde vermutet nach eigenen Angaben im aktuellen Fall, dass Aufsichtsratsmitglieder gegen Paragraf 20a des Wertpapierhandelsgesetzes verstoßen haben. Dabei geht es um die Manipulation von Aktienkursen durch falsche Informationen.Für das Kontrollgremium wäre es nicht das erste juristische Nachspiel nach der Übernahmeschlacht: Bereits vor einem Jahr hatte das Oberlandesgericht Stuttgart die Entlastung des gesamten Aufsichtsrates der Porsche SE für das Geschäftsjahr 2008/2009 für nichtig erklärt. Geklagt hatte damals der Verein «Verbraucherzentrale für Kapitalanleger». Dieser hatte kritisiert, Vorstand und Aufsichtsrat der Porsche SE hätten riskant gehandelt.Laut OLG hatte VW-Patriarch Piëch seine Pflichten als Aufsichtsrat der Porsche SE verletzt. Piëch hatte demnach im Mai 2009 vor Journalisten sinngemäß gesagt, er habe sich keine Klarheit über die Risiken der Optionsgeschäfte von Porsche verschaffen können. Nach Ansicht des OLG gehört es jedoch zu den «Kardinalpflichten» eines Aufsichtsrats, wichtige Geschäfte des Unternehmens zu erfassen. (dpa/swi/gem)Ermittlungen gegen Piëch und weitere Porsche-SE-Aufsichtsräte
Die juristischen Nachwehen des Machtkampfes zwischen Porsche und VW treffen nun auch die Spitzen des bekanntesten deutschen Autoclans: Die Staatsanwälte in Stuttgart haben neuerdings Ferdinand Piëch und Wolfgang Porsche im Visier. Und sie sind nicht die Einzigen.
Die Schritte der Justiz:
Tritt die Staatsanwaltschaft auf den Plan - sei es nach einer Anzeige oder weil sie selber von Amts wegen tätig wird - muss in einem Vorprüfungsverfahren geklärt werden, ob ein Anfangsverdacht überhaupt vorliegt. Wird der bejaht, muss ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, in dem die Staatsanwaltschaft sowohl be- als auch entlastende Punkte sucht.Dabei kann es etwa Hausdurchsuchungen geben. Für die Betroffenen heißt dieses Ermittlungsverfahren - so wie es jetzt bei den früheren Aufsichtsräten der Porsche-Holding PSE der Fall ist - dass sie von Verdächtigen zu Beschuldigten werden.Sollte sich die Staatsanwaltschaft nach der nun intensiver vorzunehmenden Prüfung sicher sein, dass eine Verurteilung wahrscheinlich ist, klagt sie beim zuständigen Gericht an. Dann erhalten die Betroffenen die Anklage und sie werden von Beschuldigten zu Angeschuldigten. In dem folgenden sogenannten Zwischenverfahren prüft das Gericht den Sachverhalt und bewertet dabei auch Reaktionen der Angeschuldigten, die Stellung zur Anklage nehmen dürfen - etwa über Rechtsanwälte.Lässt das Gericht die Anklage zu und eröffnet das Hauptverfahren, dann wird aus einem Angeschuldigten ein Angeklagter, der dann im Prozess auch auf der Anklagebank Platz nimmt. Solange seine Schuld nicht erwiesen ist, bleibt er ein mutmaßlicher oder vermeintlicher Täter. (dpa/swi)