Wer ein Auto mit einer illegalen Abschalteinrichtung kauft, hat nach Ansicht eines EuGH-Gutachters Anspruch auf Ersatz. EU-Recht verpflichte dazu, "dass der Erwerber eines Fahrzeugs einen Ersatzanspruch gegen den Fahrzeughersteller hat, wenn dieses Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist", lautet die Einschätzung von Generalanwalt Athanasios Rantos in einem Verfahren gegen Mercedes-Benz. Hierfür müssten die Mitgliedstaaten "wirksame, verhältnismäßige und abschreckende" Sanktionen verhängen.
Hintergrund des Verfahrens ist ein Fall aus Deutschland. Der Käufer eines gebrauchten Autos, das mit einem sogenannten Thermofenster ausgestattet ist, erhob gegen Mercedes Klage auf Schadenersatz. Einer vorläufigen Einschätzung des Landgerichts Ravensburg zufolge handelt es sich im konkreten Fall bei dem Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung. Der Autohersteller teilte mit, dass abzuwarten bleibe, wie der EuGH entscheiden werde. Man wolle sich an Spekulationen über den Ausgang des Verfahrens nicht beteiligen.