Am vergangenen Wochenende überschlugen sich die Meldungen. "Bußgeldverfahren gegen Audi-Vorstand" meldete eine Regionalzeitung, "Bußgeldverfahren gegen die Audi AG", meldete der Wirtschaftsdienst Bloomberg. Was stimmt nun?
Klare Antwort: Beides. Die Staatsanwaltschaft München II hat sowohl ein Bußgeldverfahren wegen möglicher Verletzung der Aufsichtspflichten gegen Unbekannt eröffnet als auch eines gegen die Audi AG. Da die Vorstände in einer AG diejenigen sind, die diese Pflicht wahrnehmen müssen, lässt sich kurz gefasst auch von "unbekannten Vorständen" sprechen.
Wichtig dabei aber ist: Es gibt keine Bußgeldverfahren gegen konkrete Vorstände. Die Ermittlungen müssen erst noch klären, ob und ggf. wer persönlich dafür einstehen muss, dass es zu Manipulationen an Diesel-Motoren von Audi kam.
Grundlage der Ermittlungen sind der § 130 und der Paragraph § 30 des Ordnungswidrigkeiten-Gesetzes. In beiden Fällen droht ein Bußgeld. Entweder müssen - sollten die Ermittler zu dem Schluss kommen, dass nicht sorgfältig gearbeitet wurde - einzelne Vorstände persönlich ein Bußgeld bezahlen oder aber der Konzern.