Spekulationen in den Medien zufolge wollten die gemeinsam tagenden Aufsichtsräte von Volkswagen und Audi bereits am vergangenen Montag entscheiden, ob Stadler Audi-Chef und Mitglied des VW-Vorstands bleiben könne. Doch bekanntgeworden ist eine solche Entscheidung bis heute nicht. Dafür hat Stadler, wie das „Handelsblatt“ unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft München II berichtet, erneut Beschwerde gegen seine Untersuchungshaft eingelegt, in der er sich seit dem 18. Juni in Augsburg wegen Verdunkelungsgefahr befindet.
Eine erste Haftbeschwerde wurde vom Gericht zurückgewiesen, nun hofft er auf den zweiten Versuch. Dafür will er sogar auf vieles verzichten.
Wie das Handelsblatt aus informierten Kreisen erfahren haben will, ist Rupert Stadler sogar zur Aufgabe seiner Posten im VW-Konzern bereit. Aktuell ist er als Audi-Chef beurlaubt. Auf dem Papier ist der 55-Jährige aber noch beim VW-Konzern in Lohn und Brot.
Die Logik hinter dem Ämterverzicht: Würde Stadler sich aus dem Management zurückziehen, hätte er keine Einflussmöglichkeit mehr auf mögliche Zeugen. Das wiederum würde die Chance auf Haftentlassung erhöhen.
Wie das Handelsblatt weiter berichtet, wollten Stadlers Anwälte bereits am vergangenen Montag mit dem VW-Aufsichtsrat eine entsprechende Vereinbarung treffen, doch es seien noch Details zu klären gewesen, bezieht sich das HB auf ein Insider. "Außerdem konnten die Anwälte noch nicht abschätzen, ob der Staatsanwaltschaft ein Rücktritt reicht", führt das Blatt aus.
Eine Entscheidung über seine berufliche Zukunft werde nun vermutlich bei der nächsten regulären Aufsichtsratssitzung am 28. September fallen, mutmaßt das „Handelsblatt“, das zu den möglichen Szenarien den Arbeitsrechtler Thomas Ubber zitiert. Demnach lasse sich mit der U-Haft keine außerordentliche Kündigung begründen. Dafür müsse man recht sicher sein, dass es zu einem Prozess und einer mehrjährigen Haftstrafe kommen werde. Andererseits kann Stadler seine Aufgaben bei Audi und VW nicht erfüllen, solange die U-Haft andauert.